Plattform-Nutzungsvertrag für Sachverständige

Zwischen VADINO (Celine Poth, Schulweg 2g, 23617 Stockelsdorf) und dem registrierten Sachverständigen

Stand: Mai 2026 / Version 2026-05-01

Dieser Vertrag unterliegt der Verordnung (EU) 2019/1150 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten („P2B-Verordnung”).

Präambel

VADINO betreibt eine Online-Vermittlungsplattform für Immobilien-Sachverständigenleistungen. Der Werkvertrag über das Gutachten kommt ausschließlich zwischen dem Endkunden und dem Sachverständigen nach § 631 BGB zustande. VADINO ist nicht Auftragnehmer der Gutachterleistung.

Dieser Vertrag unterliegt der Verordnung (EU) 2019/1150 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten („P2B-Verordnung”).

§ 1 Leistungen von VADINO

(1) VADINO stellt eine Online-Plattform zur Vermittlung zwischen Sachverständigen und Endkunden zur Verfügung.

(2) VADINO gewährleistet eine angestrebte Verfügbarkeit der Plattform von 98 % im Jahresmittel, ausgenommen geplante Wartungsfenster, die mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt werden.

(3) VADINO entscheidet über die Darstellung (Ranking) von Profilen nach folgenden Hauptparametern: Region und Servicegebiet, Zertifizierungsstufe, Verfügbarkeit, durchschnittliche Antwortzeit, Bewertungen durch verifizierte Kunden. Eine detaillierte Ranking-Beschreibung ist unter vadino.de/ranking-transparenz abrufbar (Art. 5 P2B-Verordnung).

§ 2 Zahlungsabwicklung über Stripe Connect

(1) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den regulierten Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd. im sogenannten Direct-Charges-Modell. Der Endkunde zahlt direkt an das Stripe-Konto des Sachverständigen. VADINO ist zu keinem Zeitpunkt Empfänger des Gutachterhonorars.

(2) Aus dem Honorar des Sachverständigen wird die Vermittlungsprovision (siehe § 3) automatisch durch Stripe einbehalten und an VADINO ausgezahlt.

(3) Der Sachverständige verpflichtet sich zur Eröffnung und Aufrechterhaltung eines Stripe Connect Standard Accounts und akzeptiert die Stripe-Nutzungsbedingungen.

§ 3 Vermittlungsprovision

(1) VADINO erhebt für jede erfolgreiche Vermittlung eine Provision. Die aktuelle Provisionsstaffel ist auf vadino.de/preise einsehbar.

(2) Über die einbehaltene Provision erhält der Sachverständige eine ordentliche Rechnung von VADINO mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer (19 % MwSt). Die ausgewiesene Vorsteuer ist abzugsfähig.

(3) Eine Anpassung der Provisionsstaffel wird mit einer Frist von mindestens 15 Tagen vor Inkrafttreten angekündigt (Art. 3 Abs. 2 P2B-Verordnung). Bestehende Aufträge werden nicht von der Anpassung berührt.

§ 4 Rechnungsstellung durch den Sachverständigen

(1) Der Sachverständige ist alleiniger Aussteller der Rechnung an den Endkunden. VADINO stellt hierfür ein Rechnungs-Tool bereit, das Pflichtangaben gemäß § 14 Abs. 4 UStG automatisch ergänzt.

(2) Vor Versand prüft der Sachverständige die generierte Rechnung und gibt sie aktiv per Klick frei. Erst nach Freigabe wird die Rechnung an den Kunden zugestellt. Die Freigabe gilt als formgerechte Ausstellung durch den Sachverständigen.

(3) Der Sachverständige ist verpflichtet, seinen Steuerstatus (regelbesteuert oder Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG) korrekt anzugeben und Änderungen unverzüglich zu aktualisieren. Bei falschen Angaben haftet der Sachverständige für entstehende Steuernachforderungen vollumfänglich, einschließlich solcher nach § 14c UStG.

§ 5 Berufshaftpflichtversicherung

(1) Der Sachverständige unterhält eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 1.500.000 € je Schadensfall und 3.000.000 € pro Versicherungsjahr. Diese Summen orientieren sich am typischen Risikoprofil der Begutachtung von Wohnimmobilien im Wert von bis zu 2 Mio. €.

(2) Der Versicherungsnachweis ist beim Onboarding hochzuladen (Voraussetzung zur Profilaktivierung), spätestens am Ablaufdatum unaufgefordert zu erneuern und auf Anfrage von VADINO jederzeit erneut vorzulegen.

(3) Bei fehlendem oder abgelaufenem Nachweis erfolgt eine Profil-Deaktivierung 14 Tage nach erster Ankündigung. Die Frist dient als Nachfrist zur Beibringung.

§ 6 Freistellung

(1) Der Sachverständige stellt VADINO von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der inhaltlichen Qualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit seiner Gutachten resultieren. Die Freistellung umfasst auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.

(2) Die Freistellung gilt nicht, soweit der Schaden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von VADINO oder dessen Erfüllungsgehilfen verursacht wurde.

(3) Die Freistellungspflicht gilt über das Vertragsende hinaus für Sachverhalte, die während der Vertragslaufzeit entstanden sind.

§ 7 Umgehungsverbot

(1) Der Sachverständige verpflichtet sich, Aufträge von Kunden, die über VADINO vermittelt wurden, ausschließlich über die Plattform abzuwickeln. Direktkontakte zur Umgehung der Vermittlungsprovision sind untersagt für einen Zeitraum von 12 Monaten nach erstem Plattform-Kontakt mit dem jeweiligen Kunden.

(2) Bei Verstoß wird eine Vertragsstrafe in Höhe der entgangenen Provision fällig, mindestens jedoch 500 €.

§ 8 Pflichten des Sachverständigen

Der Sachverständige verpflichtet sich zu:

  • wahrheitsgemäßen Profildaten und Qualifikationsangaben
  • Vorlage gültiger Zertifizierungsnachweise (öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 oder vergleichbar anerkannte Qualifikation)
  • Beantwortung von Kundenanfragen innerhalb von 48 Stunden nach Eingang
  • Einhaltung der zugesagten Lieferzeit für das Gutachten
  • ordnungsgemäßer Geheimhaltung von Kundendaten

§ 9 Bewertungen

(1) Endkunden können den Sachverständigen nach Auftragsabschluss bewerten. Bewertungen werden auf Authentizität geprüft (nur verifizierte Buchungen können bewertet werden).

(2) Der Sachverständige kann gegen eine Bewertung innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einlegen. VADINO prüft den Widerspruch binnen 10 Werktagen (Art. 11 P2B-Verordnung — internes Beschwerdemanagement). Bei offensichtlich unwahren, beleidigenden oder nicht buchungsbezogenen Bewertungen erfolgt Entfernung.

§ 10 Steuerliche Meldepflichten (PStTG)

(1) VADINO ist nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) verpflichtet, Umsätze des Sachverständigen ab den gesetzlichen Schwellenwerten an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden.

(2) Der Sachverständige stellt VADINO die hierfür erforderlichen Daten zur Verfügung (Steueridentifikationsnummer, USt-IdNr., Geburtsdatum, Ansässigkeitsstaat) und hält sie aktuell.

§ 11 Datenschutz

(1) Beide Parteien sind selbständige Verantwortliche im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die jeweils von ihnen verarbeiteten personenbezogenen Daten.

(2) Soweit der Sachverständige im Rahmen der Auftragsdurchführung personenbezogene Daten Dritter (z. B. Mieter, Eigentümer) verarbeitet, ist er hierfür allein verantwortlich.

§ 12 Sperrung und Kündigung (P2B-konform)

(1) VADINO kann den Zugang des Sachverständigen mit einer Frist von 30 Tagen einschränken, aussetzen oder beenden. Die Maßnahme wird schriftlich begründet (Art. 4 P2B-Verordnung).

(2) Ohne Einhaltung der Frist kann bei schweren Verstößen sofort gesperrt werden, insbesondere bei: Vorlage gefälschter Zertifikate oder Versicherungsnachweise, strafrechtlich relevantem Verhalten, Wegfall der Berufshaftpflicht ohne Erneuerung trotz Aufforderung, wiederholtem Verstoß gegen das Umgehungsverbot.

(3) Der Sachverständige kann gegen die Entscheidung das interne Beschwerdeverfahren in Anspruch nehmen (beschwerde@vadino.de) und alternativ die Mediation nach Art. 12 P2B-Verordnung anrufen. Geeignete Mediatoren werden auf vadino.de/mediation benannt.

(4) Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen ordentlich kündigen. Bestehende Aufträge sind durch den Sachverständigen ordnungsgemäß abzuschließen.

§ 13 Vertragsänderungen

(1) Änderungen dieses Vertrags werden dem Sachverständigen mit einer Frist von mindestens 15 Tagen vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt (Art. 3 Abs. 2 P2B-Verordnung).

(2) Wenn der Sachverständige den Änderungen widerspricht, kann er den Vertrag innerhalb der Ankündigungsfrist außerordentlich kündigen.

(3) Ohne Widerspruch und mit fortgesetzter Nutzung nach Inkrafttreten gelten die Änderungen als akzeptiert.

§ 14 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln. Dies gilt insbesondere für Geschäftsgeheimnisse, Kundenlisten und technische Plattform-Details. Die Verpflichtung gilt für 3 Jahre nach Vertragsende fort.

§ 15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für Kaufleute ist Lübeck. Für nicht in Deutschland ansässige Sachverständige innerhalb der EU gilt der Sitz von VADINO als Gerichtsstand nur, soweit die P2B-Verordnung dies zulässt.

§ 16 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Version 2026-05-01 · VADINO, Celine Poth, Schulweg 2g, 23617 Stockelsdorf